
Mehrwertsteuer-Rechner: Brutto, Netto, MwSt berechnen
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In Deutschland wird auf alle Umsätze aus Lieferungen von Produkten und Dienstleistungen eine Umsatzsteuer (USt) erhoben. Sie ergibt sich aus dem Mehrwert einer Ware, der bei seiner Weiterverarbeitung entsteht. Der Ausdruck Mehrwertsteuer (MwSt) wird umgangssprachlich synonym verwendet. Der Regelsteuersatz für die Mehrwertsteuer liegt seit 2007 bei 19 Prozent (§ 12 Abs. 1 UStG). Der ermäßigte Steuersatz, der bei Gütern des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel und Bücher und seit 2010 auch für auch Hotelübernachtungen erhoben wird, liegt bei 7 Prozent (§ 12 Abs. 2 UStG). Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen – z. B. Postwertzeichen der Deutschen Post – sind komplett von der Mehrwertsteuer befreit.
Ein Beispiel: Holz hat einen geringeren Wert als die Produkte, die durch Verarbeitung aus ihm entstehen. Die Mehrwertsteuer wird bei der Herstellung eines Produkts bei allen Zwischenschritten fällig. So wird vermieden, dass die Steuerlast ausschließlich bei dem Unternehmen liegt, das das Endprodukt verkauft.
Als Unternehmer bist Du verpflichtet, die Umsatzsteuer auf Deinen Rechnungen auszuweisen und bei Erhalt direkt an das Finanzamt weiterzuleiten. Der Gesamtpreis eines Produkts oder einer Dienstleistung errechnet sich immer aus dem Nettopreis plus der Umsatzsteuer, die auf Rechnungen separat ausgewiesen werden muss. Um die Unternehmen steuerlich zu entlasten, können diese sich die Umsatzsteuer, die sie selbst beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen bezahlt haben, über die Vorsteuer vom Finanzamt wiederholen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Für Geschäftskunden untereinander ist die Mehrwertsteuer ein durchlaufender Posten, der keinen unmittelbaren Einfluss auf ihren Gewinn hat. Weil die Mehrwertsteuer nicht direkt vom Verbraucher an das Finanzamt gezahlt wird, sondern einen Umweg über das Unternehmen nimmt, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung verkauft, spricht man auch von einer indirekten Steuer für die Unternehmen.
Im Gegensatz dazu ist die Mehrwertsteuer für den Endkunden eine Endverbrauchersteuer, die zu seinen Lasten geht. Unternehmen, die Geschäfte mit Privatkunden machen, geben diese Mehrwertsteuer oft zu hundert Prozent an die Verbraucher weiter. Als Privatkunde zahlst Du Mehrwertsteuer auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen. Auf der Rechnung werden der Nettobetrag, der Mehrwertsteuersatz, der Mehrwertsteuerbetrag sowie der Bruttobetrag aufgeführt. Im Gegensatz zu Unternehmenskunden können Privatkunden aber keine Abzüge beim Finanzamt geltend machen.
Kleine Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Freelancer, deren Jahresumsatz im vergangenen Kalenderjahr unter 22.000 Euro lag, und im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird, können sich vom Finanzamt gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen und sich so den Aufwand der Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung sparen. Wer die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, ist fünf Jahre an diese Regelung gebunden und kann in dieser Zeit entsprechend auch keine Vorsteuer geltend machen.
Regelsteuersatz von 19 Prozent oder ermäßigter Steuersatz zu 7 Prozent: Welche Mehrwertsteuer wird auf welche Produkte erhoben?
In Deutschland beträgt der Regelmehrwertsteuersatz für steuerpflichtige Umsätze 19 Prozent. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent fällt auf ausgewählte Umsätze des täglichen Bedarfs an.
Dazu zählen beispielsweise Umsätze aus:
Eine vollständige Übersicht findest Du im Umsatzsteuergesetz (UStG) § 12.
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EU-weit herrschen allgemein geltende Vorschriften zur Mehrwertsteuer. Ihre Anwendung in den einzelnen EU-Staaten erfolgt allerdings nicht einheitlich. Entsprechend unterscheiden sich auch die geltenden Mehrwertsteuersätze. Grundsätzlich gilt für alle EU-Staaten verpflichtend, dass der Regelsteuersatz nicht unter 15 Prozent liegen darf. Einige EU-Länder wenden auf bestimmte Umsätze einen Nullsatz an, d. h. der Verbraucher muss keine Mehrwertsteuer abführen.
Land (Bezeichnung) | Regelsteuersatz % | Ermäßigter Steuersatz % | Nullsatz |
Belgien (BTW) | 21 | 6;12 | ja |
Bulgarien (DDS) | 20 | 9 | nein |
Dänemark (MOMS) | 20 | - | ja |
Deutschland (USt) | 19 | 7 | nein |
Estland (KMKR) | 20 | 9 | nein |
Finnland (AVL oder ML) | 24 | 14; 10 | ja |
Frankreich (TVA) | 20 | 10; 5,5; 2,1 | nein |
Griechenland (FPA) | 24 | 13; 6 | nein |
Irland (VAT) | 23 | 13,5; 9; 4,8 | ja |
Italien (IVA) | 22 | 19; 5; 4 | nein |
Kroatien (PDV) | 25 | 13; 5 | nein |
Lettland (PVN) | 21 | 12; 5 | nein |
Litauen (PVM) | 21 | 9; 5 | nein |
Luxemburg (TVA) | 17 | 14; 8; 3 | nein |
Malta (VAT) | 18 | 7; 5 | ja |
Niederlande (OB oder BTW) | 21 | 9 | nein |
Österreich (USt) | 20 | 13; 10 | nein |
Polen (VAT) | 23 | 8; 5 | nein |
Portugal (IVA) | 23 | 13; 6 | nein |
Rumänien (TVA) | 19 | 9; 5 | nein |
Schweden (ML) | 25 | 12; 6 | ja |
Slowakische Republik (DPH) | 20 | 10 | nein |
Slowenien (DDV) | 22 | 9,5; 5 | nein |
Spanien (IVA) | 21 | 10; 4 | nein |
Tschechische Republik (DPH) | 21 | 15; 10 | nei |
Ungarn (AFA) | 27 | 18; 5 | nein |
V.K. Großbritannien (VAT) | 20 | 5 | ja |
Zypern / griechischer Teil (FPA) | 19 | 9; 5 | nein |
In der folgenden Tabelle findest Du zudem einen Überblick über die Mehrwertsteuersätze in Drittstaaten:
Land (Bezeichnung) | Regelsteuersatz und % | Ermäßigter Steuersatz % | Nullsatz |
Bosnien und Herzegowina (PDV) | 17 | - | nein |
Island (VSK, VASK) | 24 | 11 | nein |
Israel (VAT) | 17 | 7,5 | ja |
Japan | 10 | - | nein |
Kanada (GST, HST, QST) | 5 GST, 13-15 HST, 9,975 QST | - | ja (GST) |
Mazedonien (DDV) | 18 | 5 | nein |
Montenegro (PDV) | 21 | 7 | ja |
Norwegen (MVA) | 25 | 11,11; 12; 15 | nein |
Russland. (NDS) | 20 | 10 | ja |
Schweiz (MWSt) | 7,7 | 2,5; 3,7 | ja |
Serbien (PDV) | 20 | 10 | ja |
Türkei (KDV) | 18 | 1; 8 | nein |
Ukraine (PDV) | 20 | 7 | ja |
Unternehmer, die bei ihrer Buchhaltung und ihrer Rechnungserstellung auf Buchhaltungssoftware zurückgreifen, müssen die Mehrwertsteuer und den Bruttopreis, die sie in ihren Rechnungen aufführen müssen, eigentlich gar nicht mehr selbst errechnen – diesen Service übernimmt die Software. Hast Du allerdings mal keine Software oder keinen Mehrwertsteuerrechner zur Hand, kannst Du die Mehrwertsteuer auf einen Nettobetrag oder den Nettobetrag von einem Bruttobetrag auch ganz einfach selbst berechnen.
Die Berechnung des Mehrwertsteuerbetrags erfolgt mithilfe der Prozentrechnung. Die Werte, die Du zur Berechnung benötigst, sind der Bruttobetrag (Preis inklusive Steuern), der Nettobetrag (Preis ohne Steuern), die Höhe der Mehrwertsteuer und den Mehrwertsteuersatz (19 oder 7 Prozent).
Grundsätzlich gilt: Nettobetrag + MwSt = Bruttobetrag
Bei der Ausstellung von Rechnungen und in Deiner Umsatzsteuervoranmeldung für das Finanzamt musst Du natürlich immer den exakten Betrag in Euro und Cent angeben. Benötigst Du nur mal schnell eine kurze Schätzung, kannst Du es Dir einfacher und die Mehrwertsteuer mit einem Regelsteuersatz von 20 Prozent berechnen.
Wenn Du den Nettobetrag und den Mehrwertsteuersatz vorliegen hast, kannst Du daraus ganz einfach den Bruttobetrag errechnen.
Netto = 100 Euro
Mehrwertsteuersatz = 19 %
Umrechnungsfaktor = 1,19
Brutto = Netto x 1,19
Der Bruttopreis beträgt also 119 Euro.
Netto = 11,21 Euro
Mehrwertsteuersatz = 7 %
Umrechnungsfaktor = 1,07
Brutto = Netto x 1,07
Der Bruttopreis beträgt also 11,99 Euro.
Beträgt der Bruttobetrag 50 Euro und es fällt der Regelsatz für die Mehrwertsteuer von 19 Prozent an, errechnest Du den Nettobetrag wie folgt:
Brutto = 50 Euro
Mehrwertsteuersatz = 19 %
Umrechnungsfaktor = 1,19
Netto = Brutto / 1,19
Der Nettopreis beträgt also 42,01 Euro.
Brutto = 8,99 Euro
Mehrwertsteuersatz = 7 %
Umrechnungsfaktor = 1,07
Netto = Brutto / 1,07
Der Nettopreis beträgt also 8,40 Euro.
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