Mietvertrag

Der Mietvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der die Gebrauchsüberlassung für einen bestimmten Zeitraum gegen die Zahlung eines Entgelts regelt. Der Vermieter oder die Vermieterin verpflichtet sich, dem Mieter oder der Mieterin den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand zu gewähren. 


Die mietende Partei ist verpflichtet, die vereinbarte Miete fristgerecht an die vermietende Partei zu bezahlen und die gemietete Sache zum Ende des Mietverhältnisses ordnungsgemäß zurückgeben.

Einzelnachweise
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