AGB Stand: 04.05.2020 – Als PDF herunterladen

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AGB Stand: 01.06.2019 – Als PDF herunterladen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltungsbereich, Bedingungen von Drittanbietern und Vertragspartei

Diese allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen („Penta AGB„) gelten für sämtliche Dienstleistungen und überlassene Software im Rahmen des Vertragsverhältnisses („Penta Vertrag„) zwischen der Qonto Services GmbH mit der aktuellen Adresse und den Handelsregisterangaben gemäß Impressum auf der Webseite www.getpenta.com, deren Unterseite, der Web-Applikation unter app.getpenta.com („Penta-Web-Applikation“), oder ihrer mobilen Applikation (Penta-Web-Applikation, mobile Applikation und Webseite zusammen „Plattform„) (oder deren Rechtsnachfolger im Weiteren bezeichnet als „Penta“) als Anbieter und dem Einzelunternehmer bzw. Unternehmen als Kunden („Kunde„) mit sämtlichen Inhalten, Funktionen, Diensten und Regeln („Penta Services„, ein Dienst oder eine überlassene Software jeweils ein „Penta Service„). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Penta dies ausdrücklich schriftlich genehmigt.

In Bezug auf den für die Errichtung und Nutzung eines Geschäftskontos mit dem jeweiligen Leistungsangebot („Geschäftskonto“) erforderlichen Vertrag („Girovertrag“) zwischen dem Kunden und der Solaris SE („solarisBank„) sowie die weiteren Leistungen der solarisBank gelten die gesondert vom Kunden mit der solarisBank vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen Solaris SE

Für die Nutzung der durch Penta zur Verfügung gestellten Penta-Services (insbesondere denjenigen zur Nutzung des Geschäftskontos) gelten die vorliegenden AGB. Für zusätzlich zur Verfügung gestellte Leistungen („Partner Services“) von weiteren regulierten und nicht regulierten Drittanbietern (wie z.B. anderer Online- und Mobile-Banking-Dienstleister, jeweils ein „Partner“, wobei die solarisBank kein Partner im Sinne der Definition ist) – gelten, soweit eine gesonderte Vertragsbeziehung des Kunden mit dem jeweiligen Partner erforderlich ist, wiederum die gesondert vom Kunden mit dem jeweiligen Partner vereinbarten Nutzungs- und sonstigen Vertragsbedingungen inklusive der allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Partner (jeweils „Partner Vertrag„). Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Penta ist unabhängig davon eine Zustimmung des Kunden zu dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis von Penta, gegebenenfalls unter Änderung des Preisplans des Kunden, erforderlich.

Kunden können nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Die Penta AGB gelten nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Weitere Einschränkungen (wie z.B. hinsichtlich der Rechtsform, Handelsregistereintragung und dem Herkunftsland des Kunden) können sich aus regulatorischen Vorgaben und geschäftspolitischen Erwägungen von Penta, der solarisBank oder den Partnern ergeben.

2.Vertragsgegenstand

Gegenstand des Penta Vertrages ist die Nutzung der Penta Services. Mit Hilfe von Penta eröffnet der Kunde ein Geschäftskonto bei der solarisBank. Der Zugang über Penta bietet dem Kunden Zugriff auf das Geschäftskonto sowie auf die Partner Services innerhalb der jeweiligen von Penta zur Verfügung gestellten Applikation. Einzelheiten zu den Penta Services und den dafür erhobenen Entgelten ergeben sich aus dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis, auf das als Teil des Penta Vertrags die Penta AGB vollumfänglich Anwendung finden. 

Penta stellt unter anderem entgeltlich die technischen Voraussetzungen für das und weitere Leistungen im Zusammenhang mit dem Geschäftskonto und den Zugang zu sonstigen regulierten Partner Services von Bankinstituten sowie Finanz- und Zahlungsdienstleistern als technischer Dienstleister im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 9 des Zahlungs-diensteaufsichtsgesetzes über Zugänge, Integrationen und Schnittstellen (unter anderem sogenannte APIs) her, die von dem jeweiligen Institut oder Dienstleister zur Verfügung gestellt werden.

3.Leistungsumfang

Penta schuldet dem Kunden allein die im jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis als Leistungen von Penta ausgewiesenen Penta Services. Penta betreibt keine Bankgeschäfte und erbringt keine Finanz- oder Zahlungsdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes bzw. des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes. Penta erbringt insbesondere auch keine Geldwechsel in Fremdwährung.

Penta ist stets um eine uneingeschränkte Nutz- und Verfügbarkeit der Penta Services bemüht, kann für die Sicherstellung jedoch keine uneingeschränkte Garantie übernehmen. Penta ist verpflichtet, im Jahresmittel eine Nutz- und Verfügbarkeit der Penta Services in Höhe von 99% sicherzustellen („Service Level„). 

Die erbrachten Penta Services sind auch vertragsgemäß, soweit das Service Level im Jahresmittel maximal in Höhe von 1% verringert wird und die Nutz- oder Verfügbarkeit der Penta Services eingeschränkt wird durch: 

  • Reparatur-, Aktualisierungs- oder Instandhaltungs-arbeiten auf der Webseite von Penta, oder
  • Umstände, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Penta liegen, insbesondere sämtliche Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Penta handeln (wobei die solarisBank und die Partner keine solchen Dritten sind) und die von Penta nicht beeinflussbare Verfügbarkeit technischer Internetfunktionen. 
        •  

4.Vertragsbeziehung zur solarisBank

Die Eröffnung und Nutzung des Geschäftskontos ist Voraussetzung für die Nutzung der Penta Services. 

Die Nutzung der Penta Services setzt den Abschluss eines Girovertrags voraus. Dieser Girovertrag kommt unmittelbar zwischen der solarisBank und dem Kunden zustande. Penta ist nicht Vertragspartner des Girovertrags. Durch den Girovertrag verpflichtet sich die solarisBank insbesondere, für den Kunden das Geschäftskonto einzurichten, eingehende Zahlungen dem Geschäftskonto gutzuschreiben und abgeschlossene Überweisungsaufträge zu Lasten des Geschäftskontos abzuwickeln sowie dem Kunden eine oder mehrere Debitkarten auszustellen. Das Geschäftskonto wird als Kontokorrentkonto von der solarisBank geführt. Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragsbedingungen der solarisBank. Penta übernimmt für den Kunden gegenüber der solarisBank im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Zahlung eines Entgelts für die Kontoführung und – soweit zwischen Penta und der solarisBank vereinbart – für weitere Dienstleistungen der solarisBank gegenüber dem Kunden. 

Endet der Girovertrag, können auch die Penta Services nicht mehr genutzt werden. 

Da Penta in Bezug auf das Geschäftskonto und weitere Leistungen der solarisBank ausschließlich als technischer Dienstleister auf Grundlage eines Kooperationsvertrags mit der Solaris SEiert, ist Penta an Weisungen der solarisBank gebunden, insbesondere soweit regulatorischen Anforderungen genüge getan werden muss. Dies betrifft insbesondere folgende Sachverhalte:

  • Kontoeröffnung bzw. deren Ablehnung;
  • Kontosperrung oder Einschränkung der Kontonutzung sowie 
  • Beendigung des Girovertrags und Schließung des Geschäftskontos. 
  •  

Die Koordinierung mit der solarisBank kann einige Zeit in Anspruch nehmen. In einigen Fällen kann es außerdem sein, dass Penta nicht berechtigt ist, dem Kunden Auskünfte über die Gründe der jeweiligen Maßnahmen oder sonstige Einzelheiten zu erteilen. 

5.Vertragsbeziehungen zu Partnern

Penta übernimmt für den Kunden gegebenenfalls auch gegenüber weiteren Partnern im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Zahlung eines Entgelts für die vom Partner an den Kunden erbrachte Leistung. 

Der Absatz 4.5 gilt entsprechend für alle weiteren Partner, welche gegenüber dem Kunden über die Penta Services Partner Services erbringen.

Die Nutzung der Penta Services ist nach der Beendigung eines Partner Vertrags oder mehrerer bzw. jeglicher Partner Verträge uneingeschränkt möglich.

6.Vertragsschluss

Der Kunde gibt Penta einen Antrag auf Abschluss des Penta Vertrags ab, indem er bzw. sein vertretungsberechtigter Vertreter sich auf der Plattform ein Benutzerkonto anlegt, einen Preisplan von Penta laut Preis- und Leistungsverzeichnis auswählt und die Penta AGB akzeptiert („Angebot”). Für das Benutzerkonto gibt der Kunde neben den Stammdaten, seine E-Mailadresse und ein Passwort an („Zugangsdaten”). 

Penta nimmt das Angebot des Kunden unter den aufschiebenden Bedingungen an, dass (i) der Kunde mit der solarisBank einen Girovertrag geschlossen hat und (ii) das Geschäftskonto des Kunden eröffnet ist („Aufschiebende Bedingungen”). Die solarisBank führt für den Abschluss des Girovertrags mit dem Kunden eine Prüfung nach den regulatorischen und gesetzlichen Vorgaben durch („Regulatorische Prüfung”). Im Rahmen der Regulatorischen Prüfung überprüft die solarisBank unter anderem die Identität des Kunden bzw. seiner gesetzlichen Vertreter. Für die Regulatorische Prüfung muss der Kunde im Registrierungsprozess weitere Angaben machen und Unterlagen einreichen. Die Regulatorische Prüfung dauert bei einfach gelagerten Fällen im Regelfall zwei Werktage ab dem Zeitpunkt, ab dem der Kunde alle notwendigen Angaben und Unterlagen vollständig, korrekt und übersichtlich einreicht; sie kann andernfalls aber einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.

Sobald die Aufschiebenden Bedingungen der Annahme eingetreten sind und dadurch der Penta Vertrag zwischen dem Kunden und Penta geschlossen wurde, benachrichtigt Penta den Kunden per E-Mail, dass das Geschäftskonto jetzt einsatzbereit ist.

Bezüglich weiterer (bisher noch nicht und erst ab einem zukünftigen Zeitpunkt angebotenen) Partner Services informiert Penta den Kunden rechtzeitig und in angemessener Form über deren Inhalt sowie etwaige Erfordernisse, die allgemeinen Geschäftsbedingungen der relevanten Partner zu akzeptieren. Einzelheiten der Bedingungen und Anforderungen der Partner Services können den jeweiligen Partner Verträgen entnommen werden. Die Partner Verträge entziehen sich dem Einfluss von Penta.

7.Kommunikation und Änderung von Informationen

Soweit nicht in den Penta AGB anders bestimmt, z.B. für den Vertragsschluss gemäß Ziffer 6.1 und Kündigungserklärungen gemäß Ziffern 12.2 und 12.3, sind die von Penta akzeptierten Kommunikationskanäle für den Kontakt durch den Kunden die Penta-Telefon-Hotline, E-Mails und der Chat innerhalb der Penta-Web-Applikation. Penta behält sich vor, den Kunden auch auf anderen Wegen anzusprechen. 

Die Änderung von Stammdaten ist grundsätzlich entweder durch eine E-Mail bzw. ein Schreiben an Penta oder innerhalb der Penta-Web-Applikation möglich. Gegebenenfalls müssen diese Änderungen erneut verifiziert werden.

Für die Freischaltung weiterer Online-Banking-Nutzer des Kunden (z.B. für Mitarbeiter) sind weitere Authentifizierungsverfahren erforderlich, die sich insbesondere nach den Vorgaben der solarisBank bzw. des jeweils betroffenen Partners richten.

Der Kunde hat eine Kündigung des Girovertrags und den Auftrag zur Schließung des Geschäftskontos sowie die Kündigung der Partner Verträge grundsätzlich an den Kundenservice von Penta zu richten. Penta wird die solarisBank und die Partner entsprechend informieren und die Erklärungen des Kunden weiterleiten.

8.Datenschutz und Datenabruf

Penta verpflichtet sich, Kundendaten jederzeit durch angemessene und dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zu schützen und persönliche Daten des Kunden sowie seiner Online-Banking-Nutzer nur aus gesetzlichen Gründen weiterzugeben, insbesondere wenn die Erfüllung des Penta Vertrages dies erfordert oder der Kunde hierzu eingewilligt hatte.

Eine technische Maßnahme im Sinne von Ziffer 8.1 ist, dass Penta Daten, insbesondere Kontoinformationen, ausschließlich verschlüsselt überträgt. Penta nutzt weitere geeignete und sichere Verfahren, um dem Kunden den Abruf von notwendigen Finanzinformationen und die Übermittlung von Anfragen zu ermöglichen (z.B. TAN-Verfahren, Zwei-Faktor-Authentifizierung).

Einzelheiten über den Umgang mit persönlichen Daten, den Datenschutz sowie die Datensicherheit sind ausführlich in der Datenschutzerklärung beschrieben. Die Datenübertragung erfolgt über eine sichere und verschlüsselte Internetverbindung. Für den regelmäßigen Austausch von Daten haben Penta und die solarisBank eine Vereinbarung über eine gemeinsame Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 26 DS-GVO abgeschlossen.

Für die Verarbeitung der Daten des Kunden durch Partner gelten deren Datenschutzerklärungen.

Für den Fall, dass sich technische oder rechtliche Rahmenbedingungen ändern, behält sich Penta die Änderung der in den Penta AGB und der Datenschutzerklärung beschriebenen Praxis vor. Über Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert.

9.Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde ist für die Geheimhaltung und Sicherheit seiner Zugangsdaten zur Plattform verantwortlich. Das bedeutet, dass seine Zugangsdaten geheim gehalten und nicht weitergegeben werden dürfen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Dritte keine Kenntnis von Zugangsdaten nehmen können und muss erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Geheimhaltung ergreifen, insbesondere, indem er ein sicheres Passwort aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen verwendet und das Passwort in regelmäßigen Abständen ändert.

Als Teil seiner Sorgfaltspflicht, stellt der Kunde seine Erreichbarkeit unter der angegebenen E-Mail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Registrierung sicher. Einen Missbrauch der Penta Services oder des Geschäftskontos, einen entsprechenden Verdacht oder einen Verlust der Zugangsdaten muss der Kunde Penta unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail oder in der Penta-Web-Applikation) mitteilen.

Außerdem ist der Kunde dafür verantwortlich, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um die im Rahmen der Nutzung der Penta Services oder des Geschäftskontos eingegebenen, hochgeladenen und gespeicherten Daten sowie Inhalte regelmäßig und gefahrentsprechend zu sichern sowie eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten.

Bei Freischaltung weiterer Online-Banking-Nutzer des Kunden (z.B. für Mitarbeiter) ist der Kunde für das Verhalten dieser weiteren Nutzer verantwortlich, als ob der Kunde bzw. sein gesetzlicher Vertreter selbst gehandelt hätte.

Der Kunde muss auf Anfragen von Penta, der solarisBank sowie der Partner unverzüglich reagieren.

Die Verfügbarkeit der Penta Services ist von einem Internetzugang abhängig. Der Kunde trägt eigenverantwortlich dafür Sorge, dass die erforderlichen Systemvoraussetzungen erfüllt sind, um die Penta Services nutzen zu können. Falls der Kunde Angebote Dritter nutzt (insbesondere Scraping-Software und Add-ons) ist er dafür verantwortlich, dass diese die Penta Services nicht beeinträchtigen. Penta übernimmt insofern keine Gewähr für Kompatibilität und haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung solcher Angebote entstehen.

10.Haftungsfreistellung

Der Kunde stellt Penta von sämtlichen Ansprüchen frei, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche, die andere Kunden oder sonstige Dritte, einschließlich Behörden, gegen Penta wegen der Verletzung von Rechten durch die Nutzung der Penta Services durch den Kunden geltend machen. Der Kunde haftet für jegliche Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden Kosten, die Penta aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden entstehen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von Penta bleiben unberührt. Die vorstehenden Pflichten gelten nur dann, soweit der Kunde die betreffende Rechtsverletzung zu vertreten hat.

11.Einschränkung des Angebots

Penta ist berechtigt angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden abzuwenden und die Verfügbarkeit der Penta Services zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt. Solche Maßnahmen können die teilweise oder vollständige Einschränkung des Zugangs zu den Penta Services beinhalten, insbesondere in Bezug auf die Möglichkeit von Kartenzahlungen oder Zahlungsanweisungen.

Penta ist auch dann berechtigt, die Penta Services ganz oder teilweise einzuschränken, wenn der Kunde fällige Gebühren nicht zahlt. Auf die Einschränkung des Angebots durch die solarisBank oder der Partner Services hat Penta keinen Einfluss.

12.Laufzeit und Kündigung des Penta Vertrages

Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nicht anders bestimmt, wird der Penta Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Der Kunde kann den Penta Vertrag mit einer Frist von fünf (5) Werktagen zum Monatsende schriftlich kündigen. Hierfür genügt eine E-Mail an Penta mit der eingescannten von Hand unterschrieben Kündigungserklärung als Anhang. 

Penta kann den Penta Vertrag mit einer Frist von acht (8) Wochen mindestens in Textform kündigen. Eine Kündigung per E-Mail an den Kunden ist hierfür ausreichend. Im Falle einer solchen ordentlichen Kündigung ist Penta nicht zur Angabe von Gründen verpflichtet.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt insbesondere vor, wenn der Kunde: 

  • sich mit der Zahlung einer ganzen Gebühr, z.B. dem monatlichen Preisplan, länger als einen Monat im Verzug befindet,
  • mit nicht unerheblichen Teilen der Gebühr trotz Abmahnung mehrmals in Verzug gerät,
  • Penta oder seinen Partnern aus regulatorischen Gründen erforderliche Angaben trotz Aufforderung in angemessener Frist nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt,
  • der Kunde die Penta Services für unlautere Geschäftspraktiken verwendet,
  • Penta Services beeinträchtigt, insbesondere durch die Verwendung nicht autorisierter Software-Lösungen, Schadsoftware oder durch Angriffe auf die Infrastruktur von Penta, 
  • sonst gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt bzw. wiederholt gegen Vertragspflichten verstößt, oder 
  • dadurch die Ansprüche und Interessen von Penta so gefährdet, dass sich Pentas Vermögenslage wesentlich verschlechtert oder erheblich gefährdet wird.

13.Haftung für Mängel

In Bezug auf die Überlassung von Software (Software as a Service) durch Penta im Rahmen der Penta Services gilt Folgendes:

  • Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung, soweit die Penta AGB nicht abweichende Vereinbarungen enthalten.
  • Die Haftung für die Einschränkung der Nutz- und Verfügbarkeit infolge von höherer Gewalt und rechtmäßiger unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen wird ausgeschlossen. Das Kündigungsrecht des Kunden nach Ziffer 12.2 bleibt unberührt. 
  • Das Recht des Kunden zur Aufrechnung, Minderung (Herabsetzung der Gebühr nach § 536 BGB) und Zurückbehaltung ist ausgeschlossen, soweit er die vorgenannten Rechte nicht mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Forderungen geltend macht. 
  • Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist ausgeschlossen. 
  • Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

14.Haftungsbeschränkung

Penta haftet dem Grunde nach ohne vertragliche Beschränkung nur für Schäden des Kunden:

  • die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Penta oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Penta beruhen,
  • aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Penta oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Penta beruhen, sowie
  • im Rahmen der Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, dem Kunden gewährter Garantien oder wegen arglistiger Täuschung durch Penta.
  •  

Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht beruhen, ist die Haftung von Penta der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des jeweiligen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

Eine weitergehende Haftung von Penta ist ausgeschlossen.

Soweit die Haftung von Penta ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Penta sowie für deliktische Ansprüche.

15.Keine Haftung für Drittanbieter

Sowohl die solarisBank als auch die Partner agieren auf Grundlage einer eigenen Vertragsbeziehung zum Kunden. Penta übernimmt insofern keine Gewährleistung oder Haftung. 

Soweit der Kunde über Penta die Leistungen der solarisBank oder die Partner Services nutzt, geschieht dies grundsätzlich auf eigene Gefahr. Einzelheiten ergeben sich aus den Produktbeschreibungen der solarisBank und der Partner sowie den von Penta für den jeweiligen Partner Service vorgesehenen Nutzungsbedingungen.

16.Verjährung 

Die Verjährungsfrist für sämtliche Gewährleistungsrechte des Kunden beträgt, soweit Penta nicht gemäß 14.1 unbeschränkt haftet, 12 Monate.

17.Einseitige Änderungen der Geschäftsbedingungen

Penta ist berechtigt, Änderungen an den Penta AGB einschließlich dem Preis- und Leistungsverzeichnis und sonstigen Bestimmungen des Penta Vertrags vorzunehmen, welche

  • offensichtliche Fehler oder Lücken beheben,
  • beschreibende Bestimmungen betreffen, soweit sich die zugrunde liegenden Umstände geändert haben,
  • der Klarstellung oder Verdeutlichung dienen oder sonst redaktioneller Natur sind oder
  • für den Kunden in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht nicht nachteilhaft sind. Dazu gehört insbesondere die Einführung weiterer unentgeltlicher Penta Services.
  •  

Penta wird dem Kunden diese Änderungen per E-Mail mitteilen.

18.Sonstige Änderungen der Penta AGB; Erklärungsfiktion

Andere als die in 17. oder an anderer Stelle der Penta AGB genannten Änderungen des Penta Vertrags (einschließlich der Penta AGB und des Preis- und Leistungsverzeichnisses) wird Penta dem Kunden anbieten. Wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt. Maßgeblich für die Einhaltung der Widerspruchsfrist durch den Kunden ist der Zugang des Widerspruchs bei Penta. 

Penta wird den Kunden per E-Mail über die Neuregelungen und das Datum des Inkrafttretens informieren und auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines Verstreichens der Widerspruchsfrist hinweisen. Mit Zugang dieser E-Mail beim Kunden beginnt die Widerspruchsfrist zu laufen.

19.Gebühren und Zahlungsabwicklung

Die Zahlungspflicht der Gebühren für Penta Services beginnt an dem Tag, an dem Penta den Kunden gemäß Ziffer 6.3 über die Wirksamkeit des Penta Vertrags benachrichtigt. Die Zahlungspflicht endet mit Zeitablauf oder, im Fall der Kündigung, mit Eintritt der Kündigungswirkung gemäß Ziffer 12.2 bis 12.4.

Die Gebühren für die jeweiligen Penta Services sind im Preis- und Leistungsverzeichnis im Detail aufgelistet und festgelegt. Etwaige zusätzliche Gebühren der Partner Services, soweit anwendbar, ergeben sich aus den jeweiligen Partner Verträgen bzw. den Preis- und Leistungsverzeichnissen der Partner. Über anfallende Gebühren für Penta Services bzw. Partner Services wird der Kunde immer im Zusammenhang mit der jeweiligen Freischaltung informiert. Penta zieht die anfallenden Gebühren für Penta Services grundsätzlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im nach Registrierung verpflichtend einzurichtenden Lastschriftverfahren direkt vom Geschäftskonto des Kunden ein. Für bestimmte Penta Services können die Gebühren durch den Partner für Rechnung von Penta vom Kunden eingezogen werden. Die betroffenen Gebühren und Penta Services sind in dem Preis- und Leistungsverzeichnis entsprechend gekennzeichnet. Soweit auf der Rechnung nicht anderes ausdrücklich gekennzeichnet, rechnet Penta im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Soweit Penta Gebühren von den Partnern einzieht, ist Penta berechtigt, dies im nach Registrierung verpflichtend einzurichtenden Lastschriftverfahren direkt vom Geschäftskonto des Kunden vorzunehmen. Der Kunde hat für eine dafür ausreichende Deckung des Geschäftskontos zu sorgen. Anfallende Gebühren werden zu Beginn des nächsten Monats für den vorangegangen Monat eingezogen.

Der Kunde bestätigt, dass er mit dem Erhalt von Rechnungen in elektronischer Form (d.h. innerhalb seiner Benutzeroberfläche im Rahmen der Penta-Web-Applikation) einverstanden ist. Der Kunde ist selbst für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Rechnungen verantwortlich.

20.Bonusprogramme und Credits

Penta kann unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere für die Werbung neuer Kunden, bei Änderungen von Preisplänen durch Penta, bei Kulanz oder Promotionen (i.S.v. Werbemaßnahmen), dem Kunden Bonuspunkte, sogenannte Penta Credits (“Credits”), bzw. Gutschriften gewähren bzw. gutschreiben.

Credits bzw. Gutschriften haben den ihnen jeweils zugewiesenen Wert. Es liegt im Ermessen von Penta diese Credits oder Gutschriften auszuzahlen oder diese dem Kunden gutzuschreiben und damit fortlaufend (falls erforderlich) mit künftigen Zahlungsansprüchen von Penta zu verrechnen. Einen generellen Anspruch auf Auszahlung der Credits bzw. Gutschriftsbeträge gibt es nicht. Bei Beendigung des Penta Vertrages verfallen noch vorhandene Credits bzw. nicht-ausbezahlte Gutschriftsbeträge.

Für eine etwaige Versteuerung der Credits bzw. Gutschriftsbeträge ist der Kunde selbst verantwortlich. 

Soweit der Kunde im Rahmen eines Empfehlungsprogramms die persönlichen Daten Dritter an Penta übermittelt, ist er gegenüber Penta dafür verantwortlich, dass die Betroffenen in die Weitergabe ihrer Daten eingewilligt haben.

21.Übertragung der Rechte und Pflichten

Der Kunde darf Forderungen gegenüber Penta nicht abtreten oder verpfänden. Dies gilt, soweit die Voraussetzungen des
§ 354a Handelsgesetzbuch erfüllt sind, nicht für Geldforderungen. Penta kann sämtliche Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte abtreten.

Penta darf Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag betrauen. Während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses darf der Kunde die Nutzung der Penta Services weder Dritten überlassen noch die Penta Services weitervermieten, verpachten, verkaufen, mit einem Pfandrecht belasten oder auf sonst eine Weise zum Gegenstand einer Transaktion machen. Die außerordentliche Kündigung nach § 540 Abs. 1 S. 2 BGB ist ausgeschlossen.

22.Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Penta Vertrag (einschließlich der Penta AGB) ist Berlin, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Dies gilt auch für die Durchsetzung der Rechte von Penta gegenüber dem Kunden.

Sollten einzelne Bestimmungen der Penta AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Penta AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. 

Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Stand: 04.05.2020

 

Listing Produkt (Firmeneintrag)

Sonderbedingungen zum Listing Produkt Stand 15.05.2022 – Als PDF herunterladen

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